Vermögensteueruhr
1.234.567.890 €
Seit 1997 ist die Vermögensteuer in Deutschland ausgesetzt. Seitdem gehen dem Staat Jahr für Jahr Milliarden verloren – Geld, das dringend gebraucht wird: für moderne Schulen mit genug Lehrkräften, für Kitaplätze, gute Krankenhäuser und für Busse und Bahnen, die zuverlässig und häufig fahren.
All das können wir mit einer Vermögensteuer finanzieren. Denn die kommt direkt dort an, wo sie gebraucht wird: bei den Ländern und Kommunen. Mit unserem Konzept für eine Vermögensteuer steigen die Einnahmen der Bundesländer auf einen Schlag um 147 Milliarden Euro pro Jahr! Selbst wenn man einberechnet, dass sich einige Konzerne und Superreiche der Steuer entziehen, bleiben immer noch ca. 100 Milliarden Euro.
Zwar sind große Vermögen in Deutschland regional sehr unterschiedlich verteilt, doch der Länderfinanzausgleich sorgt dafür, dass alle von der Steuer profitieren. Und ein Teil der Einnahmen fließt automatisch an die Kommunen: Sie erhalten rund 20 Prozent der zusätzlichen Einnahmen – für direkte Investitionen vor Ort, die im Alltag spürbar sind.
Die reichsten 10% der Deutschen besitzen knapp 70% des gesamten Vermögens.
Die Vermögensteuer belastet nur die ganz wenigen, die extrem viel besitzen. Der Löwenanteil der Steuereinnahmen würde von einer kleinen Zahl von Superreichen getragen: Nur die reichsten 1,9% würden belastet. Zwei Drittel der gesamten Steuereinnahmen würden von Personen getragen, die mehr als 100 Millionen Euro besitzen und über ein Drittel allein von Milliardär*innen. Die oberen 0,01 Prozent würden im Durchschnitt einen Steuersatz von 5,9 Prozent auf ihr Vermögen zahlen.
Aufkommen vermögensbezogener Steuern in den OECD-Ländern 2020-2022 in Prozent des Bruttoinlandsprodukts
Für Superreiche ist Deutschland eine regelrechte Steueroase. In Sachen Vermögensbesteuerung ist Deutschland kein Vorreiter, sondern ein Nachzügler: Gemessen an der Wirtschaftsleistung erhebt Deutschland deutlich geringere Steuern auf Vermögen als der Durchschnitt der OECD-Staaten. In Ländern wie Großbritannien, Frankreich, der Schweiz und selbst den USA ist das Aufkommen vermögensbezogener Steuern zwei bis drei Mal so hoch! Die Folge dieser steuerpolitischen Schieflage: eine Vermögensungleichheit von historischem Ausmaß. So viele Milliardäre wie heute gab es in Deutschland noch nie - während die breite Mehrheit hart arbeitet und kaum Vermögen aufbauen kann.
Der internationale Vergleich belegt: Eine Vermögensteuer wäre kein radikaler Sonderweg. Es wäre schlicht ein Schritt hin zu mehr Gerechtigkeit und eine Angleichung an steuerpolitische Standards, die international längst gelten.
Es kann nicht sein, dass eine Beschäftigte einen höheren Steuersatz auf ihr hart erarbeitetes Einkommen zahlt als ein Multimillionär auf sein Vermögen. Auch die Allerreichsten müssen ihren Anteil dazu beitragen, dass dieses Land funktioniert. Unsere Vermögensteuer würde genau das erreichen.
Diese Abgabe würde nur die reichsten 2% der Bevölkerung betreffen – diejenigen, die mehr als eine Million Nettovermögen besitzen. Von den zusätzlichen Milliardeneinnahmen würden dagegen alle profitieren: Es wäre mehr Geld da für gute Kitas, Schulen und Krankenhäuser, für zuverlässige Busse und Bahnen oder für mehr öffentlichen und bezahlbaren Wohnraum.
Um Unternehmen nicht zu stark zu belasten, planen wir einen zusätzlichen Freibetrag von 5 Millionen Euro für Betriebsvermögen. Auch eine Zahlung der Steuer in Vermögensanteilen wäre denkbar.
Der Eingangssteuersatz liegt bei moderaten 1-5%. Bei kleinen Vermögen würde die Abgabe nur die Einkommensteuer ergänzen. Dieser Steuersatz liegt weit unterhalb dessen, was Millionär*innen jährlich an ihrem Vermögen, etwa durch Aktiengewinne, verdienen.
Milliardäre wie Dieter Schwarz oder Michael Kühne erzielten mit ihren Vermögen in den letzten 25 Jahren im Durchschnitt sogar 10% Rendite - ein Lifestyle, den wir uns angesichts leerer Kassen und kaputtgesparter Kommunen nicht mehr leisten können. Unsere Vermögensteuer sieht für Milliardäre daher einen Spitzensteuersatz von 12% vor.
Unser Konzept besteuert nicht Stiftungen oder Firmen, sondern die Personen, die dahinter stehen. Dadurch werden Unternehmen nicht zusätzlich belastet und wir verhindern, dass hohe Vermögen in Stiftungen verschoben werden, um Steuern zu umgehen.
Die Grundlage für die Berechnung der Vermögensteuer sind alle Immobilien-, Unternehmens- und Finanzvermögen sowie Luxusgüter. Wie bei der Erbschaftsteuer würde man den Verkehrswert dieser Vermögen heranziehen, um die Steuer zu berechnen. Das ist gerecht und behandelt alle gleich.